Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der WBI GmbH und WBI Wissensmanagement GmbH, beide im Folgendem als „WBI“ bezeichnet

Bedingungen

Softwarelieferbedingungen

Leistungs- und Nutzungsbedingungen

Wartungsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1. Für alle Lieferungen und Leistungen (nachfolgend zusammengefasst kurz: Lieferung) von WBI gelten die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte.

2. Widersprechende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht. Eines Widerspruches von WBI bedarf es nicht.

3. Die Abänderung dieser Bedingungen bedarf der Schriftform. Die Bestellung oder Abnahme der Lieferung gilt in jedem Fall als Anerkennung dieser Bedingungen.

2. Angebot, Annahme, Auftragsbestätigung

1. Die Angebote von WBI sind freibleibend.

2. Sämtliche Angebots-, Projekt- oder sonstige Unterlagen und Informationen dürfen ohne schriftliche Zustimmung von WBI weder vervielfältigt, geändert und / oder Dritten zugängig gemacht werden. Die in Prospekten, Katalogen und dergleichen enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche und mündliche Äußerungen von WBI sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Von WBI erteilte Auskünfte und technische Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und aufgrund von Erfahrungswerten. Sie sind unverbindlich und – soweit gesetzlich zulässig – unter Ausschluss jeder Haftung, es sei denn gegenteiliges wurde schriftlich vereinbart. Dies gilt auch für Vertragsverhandlungen im vorvertraglichem Stadium.

3. WBI nimmt Bestellungen durch schriftliche Auftragsbestätigung an. Weicht die Auftragsbestätigung von WBI von den Bedingungen einer Bestellung ab, kommt das Rechtsgeschäft zu den Bedingungen von WBI zustande, es sei denn, dass der Kunde sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

3. Preis

1. Sofern nichts anders vereinbart, sind alle Preise Nettopreise (in Euro) ab Werk und es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Softwarepreise verstehen sich ohne Installation, Einweisung und eventuelle Anpassung an Hardware und / oder andere Software. Diese und ähnliche Leistungen sind vorbehaltlich ausdrücklich abweichender anderweitiger Vereinbarungen vom Kunden gesondert zu bestellen und gemäß der bei Vertragsabschluss jeweils aktuellen Preisliste von WBI, falls eine solche nicht existiert zu angemessenen Preisen zu vergüten.

2. Wurden Preise vereinbart und ändern sich die Kosten, auf denen diese Preise fußten, ist WBI berechtigt, die Preise entsprechend der Änderung der Kosten anzupassen.

3. Erfolgt die Lieferung aus einem im Bereich des Kunden liegenden Umstand zu einem späteren Zeitpunkt, ist WBI berechtigt, dadurch entstehende höhere Kosten durch entsprechend höhere Preise auszugleichen. Das Recht von WBI auf Ersatz des WBI sonst entstehenden Schadens ist dadurch nicht berührt.

4. Alle Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die der Kunde anlässlich der Übernahme der Lieferung / Leistung zu entrichten hat, sind von ihm selbst zu tragen, es sei denn WBI hat sich ausdrücklich schriftlich zur Übernahme verpflichtet.

4. Erfüllungsort, Lieferung

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort Wolfurt, Österreich.

2. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung EXW Erfüllungsort Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Versand und Transport erfolgen daher auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Sobald die Lieferung dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird, geht alle Gefahr auf ihn über. Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an, gerät er in Annahmeverzug. Außerdem gilt die Lieferung von WBI in diesem Fall als erbracht und WBI ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden einzulagern. Daraus resultierende Lager- und sonstige Kosten sind WBI umgehend vom Kunden zu ersetzen. Bei Annahmeverzug haftet WBI zudem nur bei grobem Verschulden für Untergang oder Verschlechterung des Kaufgegenstandes.

3. WBI ist zu Teillieferungen berechtigt; auf sie finden diese Bedingungen zur Gänze Anwendung.

4. Lieferfristen und –termine sind mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung unverbindlich.

Soweit durch WBI eine als verbindlich vereinbarte Lieferfrist um mehr als sechs Wochen überschritten wird, kann der Kunde WBI schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Eingang der Fristsetzung bei WBI, setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Kunde durch eingeschriebenen Brief an WBI vom Vertrag zurücktreten kann. Kann WBI aus unvorhergesehenen Umständen, die von WBI nicht beherrschbar sind (zB höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Zulieferbetrieben etc.), zum vereinbarten Termin nicht liefern, hat WBI das Recht, zu dem ihm nächstmöglichen Termin zu liefern, sofern zu diesem Zeitpunkt dem Kunden die Abnahme der Lieferung noch zumutbar ist. Andernfalls ist WBI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für sonstigen Lieferverzug haftet WBI nur bei eigener grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

5. Eine dem Kunden nicht erteilte Importlizenz wirkt für ihn nicht leistungsbefreiend.

5. Gewährleistung und Haftung

1. WBI leistet Gewähr, dass die Lieferung, insbesondere die gelieferte Software, den von WBI in der Programmdokumentation aufgeführten Spezifikation entspricht und mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erstellt worden ist. Die Lieferung von Drittprodukten wie Hardware, Betriebssystem-Komponenten, etc unterliegt den Lizenz-, Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers. WBI leistet Gewähr, dass die Leistung innerhalb der Europäischen Union bzw. Schweiz, nicht jedoch außerhalb, verwendet werden darf. Ob sie auch außerhalb der EU bzw. Schweiz verwendet werden darf, hat der Kunde selbst vor Vertragsabschluss abgeklärt.

2. Für Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung, Verwahrung, Verwendung, Überbeanspruchung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und / oder Benutzungsbedingungen oder den Transport zurückzuführen sind, leistet WBI keine Gewähr. Werden solche Mängel behauptet, hat der Kunde die / den sachgemäße(n) Lagerung, Verwahrung, Verwendung, Beanspruchung, Beachtung der Installationserfordernisse und / oder Benutzungsbedingungen und den Transport zu beweisen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, Störungen und ähnliches, die auf eine unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssysteme und –komponenten, Schnittstellen (insbesondere Maschinenleitrechner – und ERP-Schnittstellen), Parameter und Abweichungen von Installationsvoraussetzungen zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich auch nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

3. Für Angaben über Produkte und Produkteigenschaften in Katalogen, Werbeschreiben, Prospekten, Anzeigen, Preislisten usw. leistet WBI keine Gewähr.

4. Der Kunde hat die Leistung bei Übernahme sorgfältig insbesondere auf ordnungsgemäße Funktion (insbesondere Ergebniskontrolle) zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 4 Wochen schriftlich substantiiert zu rügen, widrigenfalls jegliche Ansprüche des Kunden, auch solche aus Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen sind. Auf Verlangen von WBI hat der Kunde die Besichtigung und Überprüfung der Leistung durch WBI und einen von WBI oder einem Dritten (zB Versicherer von WBI) namhaft gemachten Gutachter auch vor Ort zu ermöglichen und zu dulden. Wird ein Mangel fristgerecht gerügt und wird er – sofern WBI das verlangt – von einem Gutachter besichtigt und als Mangel bestätigt, wird WBI den Mangel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch beheben, die mangelhafte Ware gegen Gutschrift des Kaufpreises zurücknehmen oder Preisminderung gewähren. Andere und weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

5. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt, sobald die Leistung dem Kunden am Erfüllungsort angeboten wird.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs- oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, Zahlungen zurückzuhalten.

7. Eine Schadenshaftung von WBI ist bei leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, haftet WBI nicht. Darüber hinaus ist die Haftung von WBI der Höhe nach mit dem zweifachen Liefer- / Leistungswert der zurecht beanstandeten Bestellposition beschränkt.

8. WBI empfiehlt kundenseitig die Beistellung einer an die Systemrelevanz und Systemgröße angepassten Testumgebung. Vor einer Installation bzw. einem Update ist das Software Release vom Kunden auf dieser Testumgebung zu testen und für eine Installation auf dem Produktivsystem freizugeben.

6. Rechte; Mitwirkungspflichten

1. Alle Urheberrechte samt aller daraus sich ergebenden und ableitbaren weiteren Rechte, insbesondere alle Nutzungsrechte, wie auch jedwede sonstigen gewerblichen Schutzrechte an Leistungsgegenständen wie insbesondere Software, Zeichnungen, Entwürfe, Beschreibungen, Dokumentationen, Pläne, Konzeptionen und ähnliche Unterlagen verbleiben alleine bei WBI. Diese dürfen vom Kunden ohne vorherige schriftliche Einwilligung von WBI Dritten nicht zugänglich gemacht, vervielfältigt (ausgenommen Punkt 3) verbreitet, bearbeitet und ähnliches werden.

2. Im Falle eines Lizenzerwerbes erhält der Kunde mit Bezahlung des vereinbarten Entgeltes das nicht übertragbare und nicht ausschließliche jedoch zeitlich unbefristete Recht, die vertragsgegenständliche Software und soweit vorhanden das Dokumentationsmaterial ausschließlich für eigene unternehmensinterne Zwecke bestimmungsgemäß zu nutzen. Jedwede Überlassung und Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von WBI.

3. Im Falle einer Online Nutzung darf die Software vom Kunden gegen laufende Bezahlung des Nutzungsentgeltes online genutzt werden. Darüber hinaus erwirbt der Kunde keine Rechte an der Software, insbesondere ist er weder zum Download noch zum Erwerb einer Kopie der Software auf einem Datenträger berechtigt.

4. Der Kunde hat im erforderlichen Umfang generell bei der Auftragsausführung mitzuwirken. Soweit WBI beim Kunden tätig wird oder werden muss, hat der Kunde den Mitarbeitern von WBI im Rahmen der üblichen Betriebszeiten unentgeltlich Zugang zu allen Räumlichkeiten, Installationen (Hardware, Software, Netzwerke usw) und sonstigen Arbeitsmitteln zu verschaffen, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch WBI erforderlich sind.

5. Der Kunde darf das Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Zusätzlich kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Er ist jedoch lediglich berechtigt, nur eine einzige Sicherungskopie anzufertigen und aufzubewahren. Diese Sicherungskopie des überlassenen Programms ist als solche zu kennzeichnen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugriff Dritter auf das Programm sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopie sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind ausdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinzuweisen. Sollte es zu einem Zugriff Dritter kommen, ist WBI unverzüglich zu informieren.

7. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. WBI ist hierüber unverzüglich zu informieren. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden.

8. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker zählen, darf der Anwender nicht anfertigen.

9. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung, sind unzulässig.

10. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

11. WBI ist nicht zur Überlassung des Quellcodes verpflichtet.

7. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller den Kunden treffenden Pflichten, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bleibt das Eigentum am gelieferten Vertragsgegenstand bei WBI.

8. Zahlung und Verzug

1. Der Kunde stimmt der Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Weg zu.

2. Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz von WBI.

3. Wechsel und Scheck werden nur zahlungshalber und bei schriftlicher Vereinbarung in Zahlung genommen.

4. Soweit nichts anderes vereinbart, muss der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in der in der Rechnung angeführten Währung bei WBI einlangend bezahlt werden.

5. Wird das Entgelt bei Fälligkeit nicht bezahlt, ist WBI berechtigt:

–    die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben,
–    eine angemessene Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen,
–    das gesamte noch offene Entgelt fällig zu stellen,
–    sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen

und / oder

–    bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei WBI auch bei teilbarer Leistung berechtigt ist, den Rücktritt vom gesamten Vertrag zu erklären. Tritt WBI zurück, hat ihm der Kunde eine sofort fällige Stornogebühr von 30 % des Bruttopreises zu bezahlen und den darüber hinaus gehenden Schaden samt entgangenem Gewinn zu ersetzen.

6. Wird Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden geführt, oder ist seine Zahlungsfähigkeit für WBI zweifelhaft, ist WBI berechtigt:

–    sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit sofort fällig zu stellen,
–    sämtliche Lieferungen aus noch nicht erfüllten Verträgen zurückzuhalten und nur gegen Vorauskasse durchzuführen. Weigert sich der Kunde, im Voraus zu leisten, kann WBI vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz auch für den entgangenen Gewinn geltend machen.

7. Gerät der Kunde mit der Annahme in Verzug, ist das Entgelt sofort zur Zahlung fällig.

8. Zahlungen werden auch bei anderslautender Widmung stets auf die älteste Schuld und die daraus resultierenden Zinsen und Kosten angerechnet.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Hat der Kunde seinen Sitz in der Europäischen Union oder in einem EFTA-Staat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen WBI und dem Kunden ergeben, insbesondere auch für Streitigkeiten in Bezug auf die gegenständlichen Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen, 6800 Feldkirch, Österreich, vereinbart.

2. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union oder der EFTA, unterliegen alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen WBI und dem Kunde ergeben, insbesondere Streitigkeiten in Bezug auf die gegenständlichen Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen, dem Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln). Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch. Schiedsort ist Wien. Eine Partei kann jedoch unbeschadet der Zuständigkeit des Schiedsgerichts bei einem nationalen Gericht vorläufige oder sichernde Maßnahmen beantragen und ein Gericht kann solche Maßnahmen vor oder während des Schiedsverfahrens anordnen.

3. WBI ist jedoch in allen Fällen berechtigt, den Kunden vor jedem anderen für den Kunden zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.

10. Schlussbestimmungen

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige Forderungen gegen WBI mit der WBI gegen ihn zustehenden Entgeltforderung aufzurechnen. Dem Kunden stehen keine Zurückbehaltungsrechte zu.

2. WBI ist berechtigt, mit eigenen, auch noch nicht fälligen, Forderungen gegen Forderungen des Kunden aufzurechnen.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderung auf Lieferung der Ware an andere abzutreten.

4. Die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums des Kunden ist ausgeschlossen.

5. Unterlagen oder Informationen über WBI, seine Produkte, Vertriebspartner oder andere Kunden, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden oder von denen er sonst Kenntnis erlangt, dürfen an Dritte, insbesondere an Konkurrenten von WBI, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WBI weitergegeben oder diesen sonst wie zugänglich gemacht werden. Dasselbe gilt für Unterlagen wie etwa Muster, Kostenvoranschläge, Werbematerialien, Preislisten oder Verträge, die dem Kunden übergeben werden oder von denen er sonst Kenntnis erlangt. Sämtliche Rechte an derartigen Unterlagen stehen uneingeschränkt nur WBI zu.

6. Sollten Bestimmungen des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt der Restvertrag unberührt. Diese ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen (Salvatorische Klausel).

7. Wird ein Vertrag auf Deutsch und in einer anderen Sprache abgeschlossen, ist für die Auslegung des Vertrages und dieser Bedingungen der deutsche Text maßgebend.

Wolfurt, im August 2023